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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Die Inhalte des Pflichtfaches Elektrotechnik, das an der Fachschule im 1. Ausbildungsabschnitt unterrichtet wird, ist bis auf wenige Zusatzinhalte deckungsgleich mit den Anforderungen an die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gem. DGUV 3.

Durch die Teilnahme an den geforderten Übungseinheiten und einer Prüfung am Ende des Schuljahres konnten sich 6 Schüler das begehrte Zertifikat erarbeiten – sie dürfen damit in ihren Betrieben festgelegte Tätigkeiten, die sich auf die Bereiche Steuerungstechnik und Elektroinstallation beziehen, selbständig ausführen. Schulleiter StD Walter Ott übergab die Zertifikate an Christian Hertwig, Roland Schmidt, Christian Giesler, Florian Beisler und Christoph Fritz.