Finanzierung und Förderung
Schulgeld
• Monatliches Schulgeld 230 € (47 Monatsraten = 10.810 €)
Folgende Leistungen sind berücksichtigt:
- Schulgeldersatzzahlungen ( Art. 47 BaySchFG)
(Bei Schülern ohne Anspruch auf Schulgeldersatz erhöht sich das Schulgeld entsprechend)
- Prüfungsgebühren
- Material- und Kopierkosten
Beim Quereinstieg ins 2. oder 3. Schuljahr werden die Gebühren anteilig berechnet.
Individuelle Fördermöglichkeit
• Weiterbildungs-BAföG (nähere Informationen können Sie bei Ihrem Landratsamt erfragen)
• Geltendmachung der Aufwendungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung
• Begabtenförderung
• Meisterbonus in Höhe von 2.000 €
(Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, den Meisterbonus zum 1. Juni 2019 von
1.500 € auf 2.000 € zu erhöhen).
Beispielberechnung
Quelle und nähere Informationen im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Ihre Ausbildungskosten

Informationen
aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen
Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.