Sie befinden sich hier: Startseite  » Finanzielles

Finanzierung und Förderung

Schulgeld

Monatliches Schulgeld 250 € (47 Monatsraten =  11.750 €)
   * Stand September 2021 

   Folgende Leistungen sind berücksichtigt:

   - Schulgeldersatzzahlungen ( Art. 47 BaySchFG)
     (Bei Schülern ohne Anspruch auf Schulgeldersatz erhöht sich das Schulgeld entsprechend)
   - Prüfungsgebühren
   - Material- und Kopierkosten

   Beim Quereinstieg ins 2. oder 3. Schuljahr werden die Gebühren anteilig berechnet.

Individuelle Fördermöglichkeit

Weiterbildungs-BAföG (nähere Informationen können Sie bei Ihrem Landratsamt erfragen)

Geltendmachung der Aufwendungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung

Begabtenförderung

Meisterbonus in Höhe von 2.000 €
   

Beispielberechnung

Fördermöglichkeiten

Quelle und nähere Informationen im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Ihre Ausbildungskosten

Kosten Eigenantei

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.